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Tag: Urteil

Haftbar für Rechtsbrüche im Internet ist letztlich der Halter des Internetanschlusses, urteilte das Oberlandgericht Köln. Ein Urteil, das im Trend liegt… Quelle: Spiegel.de – Direkt zum Artikel

Am 09.07.2009 wurden beim III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die beiden Revisionen der verurteilten Beratungsgesellschaft gegen die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstrittenen Urteile vor dem OLG Köln verhandelt. Das OLG Köln hatte den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern vollen Schadenersatz zugesprochen, weil diese anlässlich der Empfehlung zum Erwerb von Beteiligungen an den Medienfonds ApolloMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG, bzw. 4. und 5. KG nicht darüber aufgeklärt worden waren, dass seitens des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen bereits 1997 vor dem Erlösausfallversicherer NEIS gewarnt wurde.

Der III. Senat hat den Parteien empfohlen, sich zu vergleichen. Sofern eine Einigung nicht zustande kommt, wird der Bundesgerichtshof am 1.10.2009 seine Entscheidung verkünden.

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90:
web: www.cllb.de

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

ich möchte heute einen Bericht über Messer schreiben um genau zu sein über das Zwilling Twin Pollux Gemüsemesser.

Ich habe ein Geschäft in dem ich Küchen und auch Küchenartikel sowie Beautyartikel(Föne) usw. verkaufe.
Ich habe das Gemüsemesser als Palettenware über Melango.de erworben und der Stückpreis pro Messer betrug 0,09 Euro. Das ist ein unschlagbarer Preis.

Ich arbeite jetzt schon eine Weile mit Melango.de zusammen und konnte, bis auf paar kleinere Ausnahmen, mit allem zufrieden sein!

Nun hier mein Bericht über das Zwilling Twin Pollux Gemüsemesser über Melango.de:

Design
Dieses Messer besticht ebenfalls durch dem klassischen und recht einfachen Design der Twin pollux Serie.
Das Messer verfügt auch hier über einen durchgehenden Stahl, der von zwei Kunststoffoberschalen
im Drei-Nieten-System befestigt wurde.
Auch hier ziert das typische Zwillingslogo,in der Farbkombination rot-weiß, den Kunststoffgriff.
Die Klinge ist recht gerade,jedoch zur Spitze hin hat sie eine leichte Tendenz zur Keilform. Anders,als bei dem Schälmesser jedoch,ist die Spitze hier eher abgerundet.
Die Klinge ist mit ihren 3″ (8cm) nicht allzu lang und wurde ebenfalls aus rostfreiem,eisen gehärteten (FRIODUR*) Stahl hergestellt.
FRIODUR ist die Bezeichnung des Verfahren zur Eishärtung,welches von Henckels bzw. Zwilling patentiert wurde.

Meine Erfahrung
Das Messer nutze ich,im Vergleich zum Schälmesser,eigentlich weniger.
Gelegentlich kommt es aber mal vor,dass man keine gebogene Klinge ,wie es bei dem Schälmesser der Fall ist,sondern eine relativ gerade Klinge benötigt.
Das Messer eignet sich meiner Meinung nach perfekt zum Schneiden von feinen Scheiben. Hier kann man ohne große Mühe und Anstrengung nicht nur relativ weiches Gemüse,wie zB Zucchini,Aubergine und Co schneiden,sondern es auch mit “härteren” Gegner,wie Kartoffeln,Möhren, Kohlrabi aufnehmen.
Der Kraftaufwand ist, dank der scharfen Klinge, nicht besonders hoch und bei guter Schnitttechnik ist das Gemüse im Handumdrehen in die gewünschte Art klein geschnippelt.
Präzisere Arbeiten,wie zum Beispiel das relativ gleichmäßige Schneiden von Zwiebelwürfeln oder Julienne lässt sich mit dem Messer ebenfalls gut verrichten,wobei ich für letzteres dann aber doch das große Kochmesser bevorzuge.

Handhabung
Überrascht war ich sehr,als ich das Messer zum ersten Mal nutzte,dass es sich von dem Gewicht her, nur wenig von dem Schälmesser unterscheidet. Auch hier liegt das Messer sehr leicht in der Hand. Der Griff ist ebenso ergonomisch geformt,wie bei dem Schälmesser und lässt sich aufgrund dessen auch von kleineren Händen optimal führen.
Die Klinge besticht auch hier durch ihre enorme Schärfe. Zudem ist sie leicht flexibel,was das Arbeiten mit div. Gemüsesorten erleichtert.
Auf den ersten Blick ist es für einen Laien nicht sichtbar,aber die Klinge ist beidseitig geschliffen.

Hygiene/Reinigung
Aufgrund des durchgehenden Stahls und der präzisen Verarbeitung können sich auch bei diesem Messer keine Speisereste zwischen Klinge und Griff fest setzen.
Wenn man regelmäßig,nach Gebrauch, seine Messer unter fließend Wasser abspült und sofort trocknet,sollten sie eine lange Lebensdauer aufweisen.
Zwar ist auch dieses Messer,der Serie Twin Pollux, Spülmaschinenfest ; ich für meinen Teil würde jedoch nicht auf diese Methode des Reinigens zurückgreifen, eben weil die Messer dadurch schneller Stumpf werden können.

Sollte man einmal Ecken und Kanten ins Messer gehauen haben,kann man den Grad mit einem guten Wetzstahl wieder richten.
In der Regel ist das Messer dann wieder scharf genug,um die einfachsten Arbeiten zu verrichten.
Um das Messer generell aber wieder schärfer zu machen ist das Schleifen mit einem Schleifstein notwendig. Letzteres sollte man nur machen,wenn man es kann!
Bei guter Behandlung ist dies aber nicht oft notwendig,gerade weil es im Haushalt eben nicht so beansprucht wird, wie in der Gastronomie

MEIN URTEIL
Auch hier kann ich nur ein Messerscharfes Fazit abgeben.
Zwilling besticht einfach durch die gute Verarbeitung,die scharfe Klinge und das Preis-Leistungsverhältnis. Zudem haben Zwillingsmesser einen guten Ruf,sind für “anspruchsvolle” Einsteiger genau das richtige Werkzeug und haben eine hohe Lebensdauer,bei pfleglicher Behandlung.

In einem von uns geführten Prozess hat das Amtsgericht Leipzig die Citibank am 10.11.2008 dazu verurteilt, unserer Mandantin den mit einem Zertifikat auf den Euro Stoxx 50 erlittenen Kursverlust zu ersetzen.

Die Citibank warb Ende 2006 mit 4,5 % Zinsen für Festgeld. Unsere Mandantin suchte deshalb im Dezember 2006 eine Filiale der Citibank auf, um 30.000,00 EUR als Festgeld anzulegen. Sie erklärte der Mitarbeiterin der Citibank darüber hinaus, dass sie den Betrag kurzfristig für die 2007 beginnende Ausbildung ihrer Tochter anlegen möchte. Die Mitarbeiterin der Citibank erstellte zunächst ein Risikoprofil, aus dem sich ergab, dass unsere Mandantin sehr sicherheitsorientiert ist.

Gleichwohl bot sie unserer Mandantin das mit erheblichen Risiken behaftete Zertifikat an. Darüber hinaus machte sie unserer Mandantin das Zertifikat mit der Begründung schmackhaft, der Ertrag sei im Gegensatz zu den Zinsen aus dem Festgeld nicht zu versteuern. Dabei berücksichtigte sie jedoch nicht, dass auch die Zinsen aus dem Festgeld steuerfrei gewesen wären, weil sie den gemeinsamen Sparerfreibetrag unserer Mandantin und ihres Ehemannes nicht überstiegen.

Das Gericht bestätigt, dass unsere Mandantin falsch beraten worden ist. Das Zertifikat sei wegen der Kursrisiken für den von unserer Mandantin geäußerten Zweck der Anlage, hieraus die Ausbildungskosten ihrer Tochter zu bestreiten, ungeeignet. Außerdem seien die Risiken des Zertifikates damit unvereinbar, dass unsere Mandantin nach dem Risikoprofil sehr sicherheitsorientiert ist. Schließlich sei auch die Behauptung der Beraterin zur Versteuerung der Zinserträge unzutreffend gewesen. Die Citibank habe unserer Mandantin daher den Kursverlust zu ersetzen und darüber hinaus 4,5 % Zinsen zu bezahlen, die unsere Mandantin erzielt hätte, wenn der Betrag wunschgemäß als Festgeld angelegt worden wäre. Schließlich habe die Citibank unserer Mandantin die gesamten Prozesskosten zu erstatten.

Bekanntermaßen haben zahlreiche Anleger im Zuge der Finanzkrise hohe Verluste mit Zertifikaten erlitten, die ihnen von ihrer Bank empfohlen wurden. Da viele Zertifikate mit einer begrenzten Kapitalgarantie ausgestattet sind, wurden sie von den Banken fälschlicherweise oft als sicher oder als zur Altersvorsorge geeignet bezeichnet. Darüber hinaus wurden die Anleger häufig auch nicht ausreichend über die Funktionsweise sowie die Risiken und Nachteile der Zertifikate aufgeklärt.

Das Urteil zeigt, dass Zertifikate-Geschädigte durchaus Chancen haben, Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung gegen ihre Bank durchzusetzen.

Anwaltskanzlei LIPPKE
Könneritzstraße 53
04229 Leipzig

Telefon 0341/480 70 66
Telefax 0341/480 70 68

Internet lippke.net
Internet versicherungsrecht-leipzig.net

Die Anwaltskanzlei LIPPKE (lippke.net) ist unter anderem auf das Bank- und Kapitalanlagenrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Lippke ist Bankkaufmann und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarkrecht im Deutschen Anwaltsverein. Darüber hinaus ist er Mitglied des AnlegerSchutzAnwälte e.V. (anlegerschutzanwalt.de), einer Vereinigung von Rechtsanwälten, die den Verbraucherzentralen nahe stehen, sowie des DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Kanzlei besteht bereits seit 1997. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Versicherungsrecht (versicherungsrecht-leipzig.net), das Leasingrecht und das Erbrecht.

(melango.de) – Das Landgericht Bielefeld hat heute in wünschenswerter Klarheit gegen den Täter die Höchststrafe, nämlich die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes verhängt.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Tat, für die es nur eine Verurteilung wegen Mordes geben dürfe, als widerwärtig. Die Taktik der Verteidigung, mittels eines Teilwiderrufes des ausführlichen Geständnisses von der schweren Schuld abzulenken, ist damit nicht aufgegangen.

Das Urteil des Landgerichts Bielefeld hebt sich wohltuend von denen anderer Gerichte ab: Nachdem bereits Kevins Ziehvater in Bremen nur wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde, das Verhungernlassen von Florian in Frankfurt/Oder lediglich als Totschlag klassifiziert wurde und auch der Bundesgerichtshof im Fall Dennis aus Cottbus der Auffassung war, das Verhungernlassen habe das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht erfüllt, hat das Landgericht Bielefeld nun die größtmögliche Ächtung des Täters ausgesprochen.

Erst gestern hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Sexualstraftätern massiv gestärkt: Immer noch sind Sexualdelikte gegen Kinder kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel. In unserem Justizsystem haben Kinder als Opfer von Straftaten offenkundig nur einen geringen Stellenwert.

Daher ist die mutige Entscheidung der großen Strafkammer besonders hervorzuheben. Es bleibt zu hoffen, dass für den Fall, dass die Verteidigung in Revision geht, dieses Urteil auch Bestand hält – beim BGH sind in solchen Fällen negative Überraschungen leider immer möglich.

Kontaktdaten:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
www.kinderhilfe.de

Die Deutsche Kinderhilfe, mit erheblichem Mitteileinsatz von den engagierten Familienvätern und Unternehmern Frank Hippen und Holger Klinz im Jahr 2000 gegründet, ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren begleitet. Aufgrund des wirtschaftlichen Erfolges unserer Organisationen sind wir frei von staatlicher Alimentation und unabhängig von den etablierten Versorgungstöpfen der großen Wohlfahrtsverbände. Dies macht uns zu der einzigen echten unabhängigen Stimme für Kinder in Deutschland!