Nachbarschaft24.net – Deutliche Worte zur Zahlungspflicht, AG Wiesbaden watscht Internetuser ab
Nov 26Das Wiesbadener Urteil, ein Urteil, das sich jeder Internetuser vor Nutzung genau durchlesen sollte:
nach dem Amtsgericht Wiesbaden ist davon auszugehen, dass der Kunde alle den Vertragsabschluss betreffenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters erkannt und gelesen hat, wenn er bei der Anmeldung seine persönlichen Daten angibt und die AGB akzeptiert. Auch sind Online-Angebote, bei denen man persönliche Daten angeben muss, nach der allgemeinen Lebenserfahrung kostenpflichtig; in diesen Fällen ist für die anmeldende Person besondere Aufmerksamkeit geboten (Urteil vom 4.8.2008 – 93 C 619/08 – 41; mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH, NJW 2007, S. 1458 ff.).
Aber, was besagt denn das mittlerweile so oft zitierte Urteil überhaupt? Dem Kunden, hier ist ganz speziell der Internetuser gemeint, wird zugemutet zu Erkennen, dass er sich auch im Internet durch das Setzen eines Häkchens und die Angabe von persönlichen Daten zu einer Gegenleistung verpflichten kann. Unglaublich, im Internet, wo sich jeder tummeln und alles erstmal behauptet werden kann, kann man auch eine rechtliche Bindung eingehen?
So haben wohl viele gedacht, die sich auf nachbarschaft24.net angemeldet haben. Die ersten User sind mittlerweile eines Besseren belehrt worden. Auf sehr schmerzliche Weise haben Ihnen die Richter deutscher Amtsgerichte klar gemacht, dass sie trotz aller Widerstände nunmehr Ihren Verpflichtungen nachkommen müssen.
Schmerzlich vor allen Dingen in finanzieller Hinsicht: neben der Hauptforderung von 54,- € sind nunmehr auch alle Kosten, sowohl des eigenen Anwaltes wie auch des gegnerischen Anwaltes wie auch der angefallenen Gerichtskosten zu zahlen. Aber auch das eigene Ego ist getroffen: war man sich doch so sicher, nicht zahlen zu müssen. Zumal der Wiesbadener Richter keineswegs alleine ist. Es kristallisiert sich immer deutlicher eine klare Meinung an den deutschen Amtsgerichten heraus, dass auch der Internetuser immer mehr in die Pflicht genommen wird. Und um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: die Rechtsprechung kommt langsam, aber sie kommt immer deutlicher auch zu diesem Thema. Die Antwort ist daher leicht: der User muss endlich begreifen, ein vollkommen sorgloses Surfen ohne jegliche Verpflichtungen gibt es nicht. (Khassan Ahmadi-nachbarschaft24.net
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